AGB der Global Flash Service GmbH & Co. KG

1. Präambel
Die AGB gelten für Verträge über die Beförderung von Gütern und Dokumenten durch die Global Flash Service GmbH & Co. KG als Frachtführer oder Spediteur. Jedem Verkehrsauftrag zwischen dem Auftraggeber und der Global Flash Service GmbH & Co. KG liegen die gesetzlichen Bestimmungen im Postgesetz (PostG) und im Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Darüber hinaus auch die Bestimmungen des „Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“ (CMR) sowie die „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen“ 2017.

Hinweis:

Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadensfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

2. Geltungsbereich
Die AGB gelten soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen für alle Tätigkeiten der GFS, gleichgültig ob Speditions-, Fracht-, Lager-, Postleistungsverträge oder sonstige üblicherweise zum Kurierdienstgewerbe gehörende Geschäfte. Für jeden Vertrag gelten ausschließlich die AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die GFS ihnen ausdrücklich widerspricht.

3. Auftrag und Informationspflichten des Auftraggebers
3.1 Aufträge sind auch formlos gültig. Die Beweislast für den Inhalt sowie die vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft.
3.2 Der Auftraggeber unterrichtet die GFS bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffende Faktoren, wie z. B. Gewicht, Menge, Wert der Güter sowie über Termine.
3.2.1 Ferner hat der Auftraggeber mitzuteilen, ob es sich bei der Sendung handelt um:
• Gefahrgut
• Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten, Kunstgegenstände, leicht verderbliche Güter
• lebende Tiere und Pflanzen
• Briefe im Sinne des PostG
3.2.2 Die GFS ist nicht verpflichtet, die von dem Auftraggeber gemachten Angaben nachzuprüfen.

4. Vertragsgegenstand
Befördert werden alle Güter und Sendungen innerhalb Europas, ausgenommen ehemalig GUS-Staaten.

5. Beförderungsausschluss
5.1.
• Lebende Tiere
• Güter, deren Inhalte Nachteile für andere Güter oder Personen haben könnte
• radioaktive Stoffe
• verderbliche Güter, sterbliche Überreste, Zollgut und Carnetware
5.2 Der GFS obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich des Beförderungsausschlusses
5.3 Die Übernahme vom gemäß 5.1 ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar und begründet keine Haftung.
5.4 Übergibt ein Auftraggeber Güter nach Ziffer 5.1 so haftet er für alle eintretenden Folgen.

6. Leistungsumfang
6.1 Die KEP-Dienstleistung umfasst:
6.1.1 die Beförderung bzw. die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung der übergebenen Sendungen;
6.1.2 das Be- und Entladen der Sendung
6.1.3 bei Nichtantreffen des Empfängers wird der Auftragnehmer informiert:
6.1.4 die Aushändigung an den Empfänger oder an eine andere an der Anlieferadresse anwesende Person. Ausgenommen hiervon sind förmliche Zustellungen soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden. Im Übrigen besteht für die GFS keine Verpflichtung, eine Empfangsberechtigung zu überprüfen.
6.1.5 Eine Empfangsbestätigung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers übersendet.

7. Leistungsentgelt
7.1 Mangels abweichender Vereinbarungen richtet sich das zu zahlende Entgelt nach der am Versandtag gültigen Preisliste der GFS.
7.2 Für leichtgewichtige Sendungen wird, sofern ihr Gewicht niedriger ist als das Volumengewicht, für die Fracht das Volumengewicht nach IATA-Standard.
7.3 Kosten aus unvollständiger Auftragsübermittlung, unfreier Versendung, Fehladressierung, vergebliche An- und Abfahrt, 2. Anfahrten, Wartezeiten ab der 10. Minute, ungenügende Verpackung, Verzollung, Zwischenlagerung, Rückversendung, werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.4 Sind Leistungsentgelte vom Empfänger zu zahlen, oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber der GFS die Aufwendungen zu ersetzen, die nicht auf die erste Anforderung durch den Empfänger beglichen werden.
7.5 Die 2. Mahnung ergeht kostenpflichtig für € 5,00

8. Haftung
8.1 Die GFS haftet für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung der Sendung eingetreten sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Neben den gesetzlich normierten Fällen ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Sendungen ausgeschlossen, soweit diese einem Beförderungsausschluss gem. Ziffer 5.1 unterliegen.
8.3 Der Auftraggeber haftet für alle Aufwendungen, Kosten oder Schäden, die durch den Versand von gemäß 5.1 ausgeschlossenen Sendungen entstehen.
8.4 Abweichend von der gesetzlichen Haftung haftet die GFS bei Verlust und Beschädigung, ausgenommen bei Briefen i. S. des PostG, bei Versendungen außerhalb Europas, Lagerhaltung, Vermögensschäden und ausgenommen bei Lieferfristüberschreitung bis 500€ je Sendung und höchstens 20.000€ je Schadensereignis, verteilt auf alle Anspruchsteller.
• Haftung innerhalb Europas
8.5 Der Wert einer Sendung ist auf dem Frachtbrief im Feld „Warenwert“ zu vermerken. Sendungen mit einem Wert von über 500,00€ dürfen nur mit einer zusätzlichen Schadensversicherung versendet werden.

9. Haftungsausschluss
Die GFS übernimmt keine Haftung für :
9.1 Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere als es sich bei den Schadenursachen um die der Straße und den Kraftwagen, eigentümliche Gefahren, um Schäden und Verlust durch Regen, Schnee, Eis, Hagel oder Sturm sowie Schäden durch Straßenraub handelt.
9.2 Schäden durch Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand oder Beschlagnahme.

• Bruchschäden am Gut infolge von Fabrikations- und Materialfehlern, sowie unsachgemäßer Verpackung;
• Schäden an ungemünzten oder gemünzten oder sonst verarbeiteten Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Papiergeld, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumenten und Urkunden, an Kunstsachen, Gemälden, Skulpturen und anderen Gütern, die einen Sonderwert haben.
• für Schäden und Verlust an Gütern, deren Frachtbriefe unrichtig oder unvollständig erstellt sind und deren Wertdeklaration nicht richtig ist oder fehlt;
• für eine bestimmte Laufzeit der Sendung

10. Versicherung

Es gelten die Bedinungen der aktuellsten Fassung der ADSp.

11. Haftungsansprüche und Verjährung

11.1 Haftungsansprüche erlöschen, wenn sie nicht bei Übergabe, sofern der Schaden äußerlich erkennbar ist, oder innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Sendung schriftlich geltend gemacht werden.
11.2 Geltend gemachte Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach drei Jahren.

12. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche der GFS aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu
machen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder von der GFS als berechtigt anerkannt werden.

13. Schriftform
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

14. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Klauseln des Vertrages unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.

15. Erfüllungsort, Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag ist der Sitz der GFS in Limburg an der Lahn.